Eil-Appell: Tierrechtler fordern eine bundesweite Regelung für ein Ausfuhrverbot von Tieren in Drittländer

Ein Eil-Appell des Deutschen Tierschutzbüros fordert eine klare Regelung, um den Export von Tieren in Drittländer außerhalb der EU zu unterbinden.

Das Deutsche Tierschutzbüro fordert die Landwirtschaftsminister der deutschen Bundesländer dazu auf, gemeinsam auf eine bundesweite Regelung für ein Ausfuhrverbot von Tieren in Drittländer außerhalb der EU hinzuarbeiten. Bis dahin verlangen die Tierrechtler ein sofortiges Pausieren solcher Lebendtiertransporte. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, ruft das Deutsche Tierschutzbüro dazu auf, den Appell auf der Website der Tierrechtorganisation zu unterzeichnen und so den Landwirtschaftsministerien zukommen zu lassen. Die Initiative geht zurück auf die seit Jahren anhaltenden politischen und gesellschaftlichen Diskussionen um Transporte in Länder außerhalb der EU, die in den letzten Wochen wieder befeuert wurden. Nachdem zu Beginn des Jahres mehrere bayerische Landkreise den Export von Tieren in Drittländer ausgesetzt hatten, verkündete der Landwirtschaftsminister Schleswig-Holsteins, Jan Philipp Albrecht (Grüne), Anfang der Woche einen vierwöchigen Stopp von direkten Tiertransporten in Drittländer und den Plan, eine bundesweite Regelung anzustoßen. Diese Entscheidung führte bereits zu Eilanträgen durch die Nutztierindustrie, denen auch kurzfristig stattgegeben wurde. „Durch die schwachen und nicht überprüfbaren Tierschutzgesetze in Ländern außerhalb der EU, sind Tiertransporte in Drittländer mit noch mehr Leid verbunden als alle anderen. Die aktuelle Diskussion zeigt, dass man dringend eine einheitliche Regelung zum Verbot aller Drittländer-Exporte benötigt, um das Leid der Tiere zu verringern und Sicherheit für alle Verantwortlichen zu schaffen“, so Fabian Steinecke, Pressesprecher des Deutschen Tierschutzbüros.

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat in einem Urteil vom 27. Februrar 2019 einer Eilklage des Rinderzuchtverbands Schleswig-Holstein (RSH) stattgegeben. Dieses besagt, dass der Kreis Steinburg Vorlaufatteste ausstellen muss, um den Transport von Rindern von Schleswig-Holstein nach Niedersachsen zu einer Tiersammelstelle zu ermöglichen. Das Land hatte diese Ausfuhr bislang verweigert, da davon auszugehen ist, dass die Tiere von Niedersachsen aus in Drittländer exportiert werden. Nun liegt die Entscheidung, ob die Rinder tatsächlich in EU-Drittländer transportiert werden, beim Land Niedersachsen und den zuständigen Veterinären.

Während innerhalb der Europäischen Union zumindest gemeinsame Verordnungen für Tierschutzmaßnahmen bestehen, enden diese Vorgaben an der Grenze der Europäischen Union. Die Möglichkeit, die Einhaltung der EU-Tierschutzverordnungen in Drittländern zu kontrollieren und den Umgang mit den transportierten Tieren zu überprüfen, ist nicht gegeben. Dabei ist bekannt, dass in vielen Ländern, in die Tiere aus der EU transportiert werden, die Standards beim Umgang mit Tieren nicht ansatzweise mit den Vorgaben der EU übereinstimmen und die Tiere noch extrem qualvollen Situationen ausgesetzt sind. Der Artikel 14 der EU-Tiertransport-Verordnung sieht deshalb vor, dass Veterinärbehörden einen Transport nicht bewilligen sollen, wenn dieser absehbar gegen die rechtlichen Standards der EU verstößt. In der Realität werden jedoch weiterhin Tiere in z.B. ehemalige Sowjetrepubliken, die Türkei, den Nahen Osten oder den Maghreb transportiert, in denen die gesetzlichen Standards der EU nicht greifen. „Seit Jahren wird über Drittländer-Exporte von Tieren diskutiert und obwohl die unsäglichen Zustände bekannt sind, hat sich bis heute nichts getan. Auch, wenn es nur ein erster kleiner Schritt wäre, ist ein Ausfuhrverbot aus der EU unumgänglich und muss sofort umgesetzt werden“, so Fabian Steinecke.

Dass der momentane Umgang mit Tiertransporten in Drittländer die gesetzlich festgelegten Tierschutzverordnungen nicht erfüllt, hält auch ein Fachartikel von Christoph Maisack und Alexander Rabitsch mit dem Titel „Zur Plausibilitätsprüfung nach Artikel 14 (1) a) ii) anlässlich der Genehmigung langer grenzüberschreitender Transporte in Drittstaaten“ aus dem Jahr 2018 fest. Die Autoren stellen darin klar, dass eine Nichtanwendung des Artikel 14 den Strafbestand der Beihilfe zur Tierquälerei erfüllen könnte.

Innerhalb der EU werden jährlich Milliarden an Tieren über tausende Kilometer weit transportiert, hunderttausende Tiere werden auch in Länder außerhalb der EU verfrachtet. Regelmäßig kommt es neben Platzmangel, Unterversorgung und nicht eingehaltenen Ruhephasen zu schweren Verletzungen und tödlichen Auswirkungen auf diesen Todesfahrten. Das Deutsche Tierschutzbüro hatte ihm Rahmen seiner Aufklärungskampagne „TRUCK YOU – Tiertransporte schmecken nicht!“ im Jahr 2018 eine Petition zur Abschaffung von Tiertransporten, gerichtet an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Vytenis Andriukaitis, EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, gestartet. Neben direkten Änderungen an der derzeitigen Situation fordert das Deutsche Tierschutzbüro langfristig die komplette Auflösung der Nutztierindustrie und Ausbeutung von Tieren, um so Tierleid zu vermeiden. Als konsequenteste und nachhaltigste Lösung, um die derzeitigen Zustände zu vermeiden, sehen die Tierrechtler die vegane Lebensweise.

Den Eil-Appell finden Sie unter: https://www.tierschutzbuero.de/eil-appell-gegen-tiertransporte

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